Nachdem wir beim ersten Mal kurz vor der Ziellinie gestoppt worden sind, hat es beim zweiten Mal wunderbar geklappt. Wir haben tatsächlich ein Haus in Teneriffa gekauft – und dabei Einiges über das gesamte Procedere gelernt. Wer weiß denn schon was eine Apostille ist und wer hätte gedacht, wie kompliziert es sein kann, eine Vollmacht auszustellen.
Doch der Reihe nach. Beim zweiten Mal ging es ganz klassisch zu: Haus im Internet gesehen, Makler kontaktiert, ein Gutachten über den Zustand des Hauses erhalten, Haus besichtigt, für gut befunden, Preis vereinbart und Kaufentscheidung getroffen. Diesmal war kein weiterer Makler beauftragt, also konnten jetzt die nächsten Schritte starten.
Da wir – wie wohl fast jeder – keine Ahnung haben, was genau diese nächsten Schritte sind, haben wir einen deutschsprachigen Anwalt auf Tenerife mit der Kaufabwicklung beauftragt. Was macht man in so einem Fall. Klar, man gibt dem Guten eine Vollmacht, damit er zum Beispiel auch den Notartermin für uns wahrnehmen kann, da wir deswegen nicht wieder extra nach Teneriffa fliegen wollten. Um aber die zweisprachige Vollmacht erteilen zu können, benötigen wir in Hamburg einen Notar, der das auch auf spanisch überhaupt machen darf.
Davon gibt es in ganz Hamburg exakt sechs. Wir haben dann auch sofort einen Termin bekommen, bei dem der Notar die Vollmacht auf deutsch und spanisch vorgelesen hat. Alles gut soweit, also haben wir unterschrieben. Aber jetzt musste erst noch von einem Hamburger Gericht bestätigt werden, dass unser Notar das wiederum überhaupt darf, also spanische Vollmachten beglaubigen. Und da kommt die Apostille ins Gespräch, die genau dies in einem Dokument festhält. Und ohne dieses Originaldokument konnte unser Notartermin nicht stattfinden. Aber auch das hat letztlich geklappt, war aber nur der Aufgalopp für einige weitere bürokratische Herausforderungen, die dann vor Ort noch gewartet haben.